Das Gerichtsverfahren durch den Nachbarn, der sich von einer Drohne mit Kamera belästigt fühlt – berichtet über den theoretischen Fall haben wir Hier. Inzwischen gibt wirklich einen solchen Fall, welcher sogar vor Gericht gelandet ist.
Inzwischen kann sich fast jeder Haushalt eine eigene Drohne leisten, ohne am Ende des Monats hungern zu müssen. Vor allem Drohnen mit Kameras werden immer beliebter. Für die ersten Flüge ist der Garten ein beliebter Startpunkt. Aufgrund von Nachbarn, welche sich in der Privatsphäre gestört fühlen können, kam es nun zu einem Gerichtsverfahren.
Der Fall: Die Lebensgefährtin eines Grundstückseigentümers lag an einem Sommervormittag auf einer Liege im Garten und las in einem Buch. Nach eigener Aussage wurde sie durch ein Motorengeräusch aufgeschreckt, das von oben kam. Es handelte sich um eine Flugdrohne, die nur wenige Meter über ihrem Kopf schwebte. Sie war vom Nachbaranwesen aus gestartet worden. Das wollten sich die Betroffenen nicht gefallen lassen. Sie forderten, dass es der Drohnenbesitzer in Zukunft unterlasse, Aufnahmen vom Grundstück und den darauf befindlichen Personen zu fertigen.
Das Urteil: Das Amtsgericht Potsdam entsprach diesem Ansinnen, stimmte der Unterlassungsklage zu und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von (theoretisch) bis zu 250.000 Euro. In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es: „Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten, zumal es genug Flächen und Räume gibt, in denen der Beklagte seinem Hobby nachgehen kann, ohne Dritte zu stören.“
Auch, wenn es lediglich zur Unterlassungsklage gekommen ist, sind diese Gerichtsverfahren viel unnötiger Stress. Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, solltet ihr also vorher absprechen, ob alle mit dem Flug einverstanden sind oder ihr sucht euch einen Ort, wo es niemanden stört. Hierbei aber bitte alles rund um Flugerlaubnis und Genehmigung beachten.