Besonders ärgerlich für Drohnenbesitzer in Schweden: Für private Piloten gilt nun absolutes Flugverbot. In Deutschland wurde der Drohnenflug inzwischen besser reglementiert, allerdings nicht verboten. Hier ist ein Drohnenflug ohne Versicherung außerhalb der eigenen vier Wände nicht erlaubt.
Das oberste Gericht Schwedens entschied, dass Kameradrohnen Überwachungsobjekte sind und Persönlichkeitsrechte verletzen würden. Lediglich zur Vermeidung von Unfällen sowie zur Verhinderung von Straftaten erhält man hier eine Erlaubnis.
Gegen das Argument, dass Dashcams (Autokameras) erlaubt seien und Drohnen dementsprechend auch erlaubt sein müssten, werhten sich die Richter. Grund dafür sei, dass Dashcams in unmittelbarer Nähe des Fahrers montiert sind. Schweden erntete große Kritik dafür, denn hier sollen mit einem Urteil tausende Arbeitsplätze ruiniert worden seien. Ob sich die Richter wohl noch auf eine Aufhebung des Gesetzes einlassen?