Flugerlaubnis und Genehmigung

Flugerlaubnis und Genehmigung

Quadrocopter sind selbstverständlich keine rechtsfreien Objekte und benötigen unter Umständen eine Flugerlaubnis bzw. Genehmigung. Im folgenden klären wir die wichtigsten Dinge auf. Alle folgenden Regeln beschreiben das Recht in Deutschland. Für unsere österreichischen Piloten habe ich folgenden Link finden können: Genehmigungen und Vorschriften in Österreich

Benötigt man einen Führerschein für Quadrocoptoren / Drohnen?

Aktuell benötigt man keinen separaten Führerschein zum führen einer Drohne bzw. eines Quadrocopters zu privaten Zwecken. Wichtig ist allerdings, dass ihr vor dem Abheben eine separate Versicherung zum fliegen habt, sofern ihr außerhalb eurer eigenen 4 Wände fliegt. Dazu mehr im Menü unter dem Reiter Rechtliches auf Versicherungen oder hier.

Die Nachbarn

Ihre Nachbarn schauen aus dem Fenster und erschrecken bei dem Anblick eines kleinen UFOs, welches mit einer Kamera ausgestattet ist und nur vom FBI sein kann. Auch, wenn es oft einfach nur die Nachbarn mit ihrem Quadrocopter sind, ist dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Bild und Ton, welche sowohl zum verbalen Streit, als auch zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zumindest, wenn die Kamera eingeschaltet ist. Denn Ihnen ist lediglich erlaubt, Dinge aufzunehmen, die Sie beispielsweise von der Straße aus auch sehen würden. Somit dürfen Sie ohne Genehmigung nicht höher fliegen und filmen und von Ihrem Grundstück aus spähen und erst recht dürfen Sie nicht über die Hecke fliegen. Deshalb empfiehlt sich ein niedrigerer Flug oder ein Feld, wo sie unbeschwert fliegen können. Weiterhin ist es möglich, sich eine Genehmigung von Nachbarn zu holen. Diese Genehmigung sollten Sie sich am besten schriftlich ausstellen lassen.

Gibt es Sonderregelungen?

In Berlin beispielsweise darf innerhalb des S-Bahn-Ringes nicht ohne Genehmigung geflogen werden. In Hamburg herrscht sogar ein generelles Flugverbot, da sehr viele Flugzeuge über die Stadt fliegen und der Flughafen sehr stadtnah ist und es zu Sicherheitsrisiken führen könnte. Es gibt noch viele solcher Orte. Sie sollten sich am besten mit den Behörden auseinandersetzen, um Gebiete ohne Flugerlaubnis im Vorfeld zu kennen und Probleme um zu vermeiden.

Wo darf ich fliegen?

  • In Gebieten mit 1,5 Kilometer Abstand von Flugplätzen und Flughäfen
  • Freie Felder
  • Außerhalb von Wohngebieten

Wo darf ich unter keinen Umständen fliegen?

  • Menschenansammlungen
  • Private Grundstücke, wenn sie keine Genehmigung haben
  • Unglücksorte
  • Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS)
  • über Justizvollzugsanstalten
  • Industrieanlagen
  • Anlagen der Energieerzeugung
  • Verteilung und militärischen Anlagen.

Auch, wenn die Gebiete wo man nicht fliegen darf, deutlich dominanter wirken, so sind die Flächen der freien Felder natürlich deutlich größer. Nach aktueller Rechtsauffassung wird einem in Deutschland dementsprechend noch reichlich Platz zum fliegen geboten.

Was mache ich nach dem Drohnenkauf?

Wenn eine Drohne gekauft wurde, sollte man zuerst zur Versicherung gehen und abklären, ob die Drohne bereits versichert ist. Wenn nicht, muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Dazu sollte man die Preise der Versicherungen von Drohnen vergleichen. Die Konditionen sollten dabei allerdings nicht aus dem Auge verloren werden, denn es gibt in jedem Bundesland eine Mindestgrenze, die die Versicherung im Schadensfall abdecken muss.

Man sollte auch darauf achten, was für eine Versicherung das ist. Viele von den günstigen Versicherungen beinhalten keine Monetarisierung, sodass diese Drohne zu gewerblichen Zwecken trotzdem nicht verwendet werden darf. Selbst wenn man einem Freund, der sein Haus vermieten möchte, ein schönes Foto von seiner Immobilie zur Verfügung stellen möchte, so darf dies nur kostenlos geschehen, denn sobald Geld fließt, wäre dies offiziell eine gewerbliche Tätigkeit. Mehr zur Versicherung findet ihr hier.

Aufstiegsgenehmigung

Fliegt man lediglich privat, ist es bis Fluggeräte von 5kg nicht nötig, eine Flugerlaubnis zu besitzen. Hat man vor, Material zu veröffentlichen, so braucht man zunächst eine Genehmigung. Dies ist ebenfalls sehr umstritten. Denn diese Genehmigungen gelten nicht, wie man zunächst annehmen mag, für die gesamte Bundesrepublik, sondern lediglich für das Bundesland, in dem die Genehmigung ausgehändigt wurde. Hierbei kann es bei professionellen Piloten zu größerem Papierkram kommen, denn die Aufstiegsgenehmigungen müssen zudem ständig erneuert werden. Oft beläuft sich die Frist dieser auf 2 Jahre. Hierbei müssen diverse Auflagen erfüllt sein, um diese Aufstiegsgenehmigung überhaupt erst zu erhalten. Auf den ersten Blick sieht es lediglich nach geringer Arbeit aus. Problem ist hierbei aber, dass die diese nicht kostenlos sind. Diese kosten zwischen 60€ und 340€. Thüringen geht mit gutem Beispiel voran: Es ist möglich, sich in Thüringen eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung ausstellen zu lassen.

Weiterhin gibt es inzwischen Flugbücher. Ähnlich wie ein Fahrtenbuch beim Auto, soll hiermit festgestellt werden können, welcher Pilot zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort geflogen ist. Ähnlich wie beim Führerschein sollte Versicherungsbescheinigung sowie Fahrtenbuch stets mitgeführt werden. Wir empfehlen, die entsprechenden Papiere im Transportkoffer der Drohne (sofern vorhanden) mitzuführen. So kann ausgeschlossen werden, dass die Papiere vergessen werden.

Was die meisten Piloten ebenfalls nicht wissen ist, dass die Bedienungsanleitung der Drohne auf Anfrage immer zur Hand ist. Bei den günstigen Fernost-Drohnen wird dies schwierig, da die Übersetzung oft schwammig ist. Dennoch empfehlen wir, diese Sachen ebenfalls mitzunehmen.

Gebäude und das Hausrecht

Sehr beliebt ist es auch, dass über Ortschaften oder Gebäude geflogen wird und dies veröffentlicht wird. Hier gibt es noch keine klare Regel. Üblicherweise geht man davon aus, dass es illegal ist, über Gebäude zu fliegen, auf dessen Aufnahmen man Gesichter erkennt oder das Hausrecht verletzt. Allerdings könnte man hier einfach so hoch fliegen, dass keine Gesichter oder ähnliches mehr erkannt werden können. Somit gibt es hier keine wirklich klare Regel. Wir empfehlen trotzdem bei gezielter Aufnahme eines Grundstückes, Rücksprache mit dem Besitzer zu halten, da somit rechtliche Probleme vermieden werden können. Am besten lasst ihr euch dazu eine Genehmigung unterschreiben.

Der YouTube-Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wildeburger und Solmecke hat hierzu ein kurzes Infovideo gemacht:

Zusammenfassung

Prinzipiell gibt es also einige, bisher überschaubare Auflagen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählt natürlich die Versicherung. Weiterhin muss unterschieden werden, ob man lediglich privat fliegt oder gewerblich. Für sogenannte „gewerbliche Piloten“ gelten deutlich schärfere Auflagen. Sowohl für private, als auch für gewerbliche Piloten gilt, Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen und lediglich in Gebieten zu fliegen, wo eine Flugerlaubnis herrscht. Trotz dieser Kriterien gibt es juristisch gesehen sehr viele Streitpunkte, sodass man sich am besten mit Genehmigungen von z.B Nachbarn absichert.

Lies auch die aktuelle Drohnen-Verordnung FAQ